ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN („ANB “) zum Bezug der Digitalen Vignette sowie der Digitalen Streckenmaut im ASFINAG-Mautshop (inklusive der ASFINAG-App)
Stand: 13.02.2024
Die in diesen ANB verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schlie
ßen jeweils alle Formen gleicherma ßen ein.
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ASFINAG und „ASFINAG-Mautshop “
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Die Autobahnen- und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
(kurz „ASFINAG “) betreibt und ist Medieninhaber des „Digitalen
Vignetten Mautshops “im Internet unter https://asfinag.me
(„Mautshop “) bzw. der ASFINAG-App f ür iOS oder
Android (kurz: „App “; soweit in der Folge nicht unterschieden,
jeweils kurz: „ASFINAG-Mautshop “). Die ASFINAG ist eine auf
Grund des ASFINAG-Gesetzes eingerichtete Aktiengesellschaft, deren Aktien
zur G änze im Eigentum der Republik Österreich stehen: Autobahnen-
und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; Niederlassung:
Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich; Kontakt: Tel +43 (0) 50
108-10000, Fax +43 (0) 50 108-10020, E-Mail [email protected]
; Firmenbuchnummer und -gericht: FN 92191 a, Handelsgericht Wien;
UID-Nummer ATU 43143200; Unternehmensgegenstand: Die Finanzierung, die
Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstra ßen, einschlie
ßlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, die
Einhebung von zeit- und fahrleistungsabh ängigen Mauten von den Nutzern
dieser Stra ßen sowie die Bedienung der von der Autobahnen- und
Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft mit Erm ächtigung
des Bundesministers f ür Finanzen eingegangenen Verbindlichkeiten,
soweit sie f ür Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von
Bundesstra ßen eingegangen wurden, Verwertung und Verwaltung der nicht
unmittelbar dem Verkehr dienenden Fl ächen sowie der Grundst ücke
und Hochbauten, die in das Eigentum der Autobahnen- und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
auf Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung
von Bundesstra ßen (Artikel 5 des Bundesstra ßen-Übertragungsgesetzes)
übertragen wurden, sowie die Durchf ührung von Teilen der
Betriebsagenden im System f ür digitale Kontrollger äte im Stra
ßenverkehr; anwendbare gewerbe- bzw. berufsrechtliche Vorschriften: ASFINAG-Gesetz
,
ASFINAG-Erm ächtigungsgesetz 1997
,
Bundesstra ßen-Mautgesetz
samt Stra ßensonderfinanzierungsgesetzen (Arlberg Schnellstra ßen-Finanzierungsgesetz
,
Bundesgesetz betreffend die Finanzierung
der Autobahn Innsbruck-Brenner
,
Karawanken-Autobahn-Finanzierungsgesetz
,
Pyhrn-Autobahn-Finanzierungsgesetz
und
Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz
),
Vignettenpreisverordnung.
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Mit dem aufgrund des ASFINAG-Erm ächtigungsgesetzes 1997
abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag wurde der ASFINAG das Fruchtgenussrecht
an allen Autobahnen und Schnellstra ßen übertragen. Die ASFINAG
hat somit das Recht, dort von s ämtlichen Nutzern Maut einzuheben; dem
liegt –neben den gesetzlichen Grundlagen –die jeweils g ültige
Mautordnung, welche Bestandteil dieser ANB ist, zugrunde.
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Das Bundesstra ßen-Mautgesetz (BStMG) regelt die Entrichtung der
zeitabh ängigen Maut bzw. Streckenmaut f ür einspurige
Kraftfahrzeuge sowie f ür mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch
zul ässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen betr ägt.
Gem äߧ33 Abs 18 Z 8 BStMG gelten Kraftfahrzeuge mit einem h öchsten zul ässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die bereits vor dem 01.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und bei denen das h öchste zul ässige Gesamtgewicht vor dem 01.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt worden ist, bis zum 31.01.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zul ässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und unterliegen somit der zeitabh ängigen Maut bzw. Streckenmaut.
Der Erwerb einer Digitalen Vignette bzw. einer Digitalen Streckenmaut ist m öglich, indem das Kennzeichen im Mautsystem registriert wird. Um diese Registrierung bzw. den Bezug und die Verwaltung der Digitalen Vignette bzw. der Digitalen Streckenmaut zu erm öglichen, betreibt die ASFINAG den ASFINAG-Mautshop.
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Der Mautshop ist in folgenden Sprachen verf ügbar: Deutsch (Standard),
Englisch, Kroatisch, Slowenisch, Slowakisch, Italienisch, Tschechisch,
Ungarisch, Franz ösisch, T ürkisch, Polnisch, Niederl ändisch,
Rum änisch und D änisch.
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Im Zusammenhang mit der Nutzung des ASFINAG-Mautshops entstehen keine zus
ätzlichen Kosten f ür den Nutzer. Etwaige Kosten f ür die
Datennutzung im Zusammenhang mit den (mobilen) Fernkommunikationsmitteln des
Nutzers fallen gegen über dem Telekom-Service-Provider des Nutzers
an.
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Der Bezug der Digitalen Vignette bzw. der Digitalen Streckenmaut ist ein
gesetzliches Schuldverh ältnis. Der Online-Bezug darf über den
ASFINAG-Mautshop ausschlie ßlich innerhalb von Österreich, der
EU, der EWR-Staaten sowie der Schweiz und des Vereinigten K önigreichs
Gro ßbritannien und Nordirland erfolgen. Der Bezug erfolgt ausschlie
ßlich auf Basis dieser ANB, der per Verweis integralen Dokumente und
der gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bedingungen –insbesondere
Einkaufsbedingungen odgl des Beziehers –sind ausgeschlossen.
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Gegenst ändliche ANB gelten f ür den Bezug ab 13.02.2024. Diese
und vorhergehende ANB (samt entsprechendem Geltungszeitraum) k önnen
unter folgendem Link abgerufen werden: allgemeine nutzungsbedingungen
, wobei sie je so zur Verf ügung gestellt werden, dass sie vom Nutzer
gespeichert und wiedergeben werden k önnen.
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Die Autobahnen- und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
(kurz „ASFINAG “) betreibt und ist Medieninhaber des „Digitalen
Vignetten Mautshops “im Internet unter https://asfinag.me
(„Mautshop “) bzw. der ASFINAG-App f ür iOS oder
Android (kurz: „App “; soweit in der Folge nicht unterschieden,
jeweils kurz: „ASFINAG-Mautshop “). Die ASFINAG ist eine auf
Grund des ASFINAG-Gesetzes eingerichtete Aktiengesellschaft, deren Aktien
zur G änze im Eigentum der Republik Österreich stehen: Autobahnen-
und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; Niederlassung:
Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich; Kontakt: Tel +43 (0) 50
108-10000, Fax +43 (0) 50 108-10020, E-Mail [email protected]
; Firmenbuchnummer und -gericht: FN 92191 a, Handelsgericht Wien;
UID-Nummer ATU 43143200; Unternehmensgegenstand: Die Finanzierung, die
Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstra ßen, einschlie
ßlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, die
Einhebung von zeit- und fahrleistungsabh ängigen Mauten von den Nutzern
dieser Stra ßen sowie die Bedienung der von der Autobahnen- und
Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft mit Erm ächtigung
des Bundesministers f ür Finanzen eingegangenen Verbindlichkeiten,
soweit sie f ür Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von
Bundesstra ßen eingegangen wurden, Verwertung und Verwaltung der nicht
unmittelbar dem Verkehr dienenden Fl ächen sowie der Grundst ücke
und Hochbauten, die in das Eigentum der Autobahnen- und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
auf Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung
von Bundesstra ßen (Artikel 5 des Bundesstra ßen-Übertragungsgesetzes)
übertragen wurden, sowie die Durchf ührung von Teilen der
Betriebsagenden im System f ür digitale Kontrollger äte im Stra
ßenverkehr; anwendbare gewerbe- bzw. berufsrechtliche Vorschriften: ASFINAG-Gesetz
,
ASFINAG-Erm ächtigungsgesetz 1997
,
Bundesstra ßen-Mautgesetz
samt Stra ßensonderfinanzierungsgesetzen (Arlberg Schnellstra ßen-Finanzierungsgesetz
,
Bundesgesetz betreffend die Finanzierung
der Autobahn Innsbruck-Brenner
,
Karawanken-Autobahn-Finanzierungsgesetz
,
Pyhrn-Autobahn-Finanzierungsgesetz
und
Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz
),
Vignettenpreisverordnung.
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Klebevignette oder Digitale Vignette bzw. Streckenmaut oder Digitale
Streckenmaut?
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Klebevignette und Digitale Vignette haben dieselbe G ültigkeitsdauer,
sie kosten denselben Preis und sind jeweils als Jahresvignette, als
Zweimonatsvignette und als Zehntagesvignette verf ügbar.
Die Eintagesvignette ist ausschlie ßlich als Digitale Vignette erh ältlich. Klebevignette und Digitale Vignette unterscheiden sich voneinander dadurch, dass die Klebevignette am Fahrzeug anzubringen ist, w ährend bei der Digitalen Vignette das Kraftfahrzeugkennzeichen gem äßden Vorgaben des BStMG im Mautsystem registriert wird. Diese Registrierung stellt den Bezug der Digitalen Vignette dar. Gem äßMautordnung kann bei Verbrauchern die Digitale Jahresvignette und die Digitale Zweimonatsvignette bei Bezug im Fernabsatz fr ühestens 18 Tage nach dem Bezug in G ültigkeit gesetzt werden. Ansonsten kann bei der Zehntagesvignette und der Eintagesvignette der G ültigkeitsbeginn binnen des jeweiligen und –falls bereits beziehbar –folgenden Vignettenjahrs (1. Dezember bis 30. November des Folgejahres) zum jeweils g ültigen Mauttarif frei (auch binnen der vierzehnt ägigen R ücktrittsfrist gem äßFAGG) gew ählt werden.
Wenn das Startdatum innerhalb der 14-t ägigen R ücktrittsfrist liegt, fordert die ASFINAG den Verbraucher dazu auf, ausdr ücklich ein auf die vorzeitige Vertragserf üllung gerichtetes Verlangen und die Best ätigung zu erkl ären, dass der Verbraucher den etwaigen Verlust des R ücktrittsrechts bei etwaiger vollst ändiger (Teil)Vertragserf üllung (eigenst ändige Teilleistung ist die Erm öglichung der Ben ützung der Bundesstra ßen je Kalendertag bzw. G ültigkeitsdauer einer Eintagesvignette) zur Kenntnis genommen hat.
Bezieher haben die Wahl, sich f ür jene Variante der Mautentrichtung zu entscheiden, die f ür sie mehr Vorteile bietet.
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Herk ömmliche Streckenmaut und Digitale Streckenmaut kosten denselben
Preis und sind als Einzelfahrt oder Mehrfahrten-Karte verf ügbar.
Gem äßMautordnung kann bei Verbrauchern das Startdatum der Digitalen Mehrfahrten-Karte auch bei Bezug im Fernabsatz frei (auch binnen der vierzehnt ägigen R ücktrittsfrist gem äßFAGG) gew ählt werden.
Wenn das Startdatum innerhalb der 14-t ägigen R ücktrittsfrist liegt, fordert die ASFINAG den Verbraucher dazu auf, ausdr ücklich ein auf die vorzeitige Vertragserf üllung gerichtetes Verlangen und die Best ätigung zu erkl ären, dass der Verbraucher den etwaigen Verlust des R ücktrittsrechts bei etwaiger vollst ändiger (Teil)Vertragserf üllung (eigenst ändige Teilleistung ist die Erm öglichung der Ben ützung der Bundesstra ßen im Streckmautbereich (jeweilige Durchfahrt bei der Mautstelle) im Sinne der Einzelfahrt) zur Kenntnis genommen hat. (siehe Details Punkt 6.3).
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Die ASFINAG bietet im Mautshop auch den Erwerb eines Abos f ür Digitale
Jahresvignetten bzw. Digitalen Mehrfahrten-Karten an (einzeln oder gemeinsam
kurz: „Digitales Abo “). Mit dem Digitalen Abo erwirbt der
Bezieher analog einem Abonnementvertrag auf unbestimmte Zeit und bis zur K
ündigung automatisch die zuk ünftigen Digitalen Jahresvignetten
bzw. Digitalen Mehrfahrten-Karten zum jeweiligen Bezugspreis. Die aktuelle
Digitale Jahresvignette bzw. Digitale Mehrfahrten-Karte zum aktuellen
Bezugspreis sind als erster Bezug gem äßAbonnementvertrag
enthalten.
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Klebevignette und Digitale Vignette haben dieselbe G ültigkeitsdauer,
sie kosten denselben Preis und sind jeweils als Jahresvignette, als
Zweimonatsvignette und als Zehntagesvignette verf ügbar.
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Bezug der Digitalen Vignette durch Verbraucher
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Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette im Fernabsatz oder bei
ASFINAG-Automaten oder ASFINAG-Vertriebsstellen unter Punkt 2.
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Verbraucher ist, wer Digitale Vignetten bezieht und der Bezug nicht zum
Betrieb seines Unternehmens geh ört bzw. sich im Bezugsvorgang nicht
als Unternehmer deklariert (siehe Punkt 5). Unternehmen ist jede auf Dauer
angelegte Organisation selbst ändiger wirtschaftlicher T ätigkeit,
mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein; juristische Personen des
öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Beim Bezug einer
Digitalen Vignette durch eine nat ürliche Person vor Aufnahme des
Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen daf ür,
geh ört der Bezug noch nicht zu oben genanntem Betrieb.
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Zu Beginn des Bestellvorgangs wird der Verbraucher klar und deutlich dar
über informiert, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Die einzelnen
technischen Schritte, sind im ASFINAG-Onlineshop übersichtlich und
selbsterkl ärend dargestellt, n ämlich durch die Schritte
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Produktauswahl (einschlie ßlich Unterscheidung Auto bzw.
Motorrad): Nach Auswahl des Vignetten-Produkts sind Zulassungsstaat
und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt)
einzugeben. Optional kann der Bezieher f ür anonyme
statistische Zwecke angeben, ob das angegebene Kennzeichen ein
Wechselkennzeichen ist. Hat der Bezieher kein Standardkennzeichen
wird die Syntax des Kennzeichens nicht weiter gepr üft. Der
Bezieher kann je nach Produktspezifikation (siehe Punkt 2.1) auch
den G ültigkeitsbeginn w ählen. Soweit der Bezieher über
einen Registrierungscode verf ügt, kann dieser
Registrierungscode hier angegeben werden.
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Meine Daten: Um dem Bezieher insbesondere die Bestellbest ätigung
(siehe Punkt 3.4) bzw. eine optionale Ablauf-Erinnerung übermitteln
zu k önnen, ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse (jene zur
Verhinderung von Eingabefehlern doppelt) notwendig. Weiters hat der
Bezieher die Zahlungsmethode anzugeben. Optional k önnen (bei
Bezug im Wert über EUR 400,– (brutto) verpflichtend)
die Daten zum Rechnungsempf änger eingegeben werden.
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Bestell übersicht: Auf dieser Seite werden dem Bezieher
Gesamtkosten (auch mit und ohne Umsatzsteuer), die ausgew ählten
Produkte, die angegebene E-Mail-Adresse und etwaige Rechnungsempf
ängerdaten und die Zahlungsmethode angezeigt. Der Bezieher kann
Produkte l öschen bzw. Kennzeichen, E-Mail-Adresse, etwaige
Rechnungsempf ängerdaten und Zahlungsmethode ändern. Mit
diesem Schritt erh ält der Bezieher somit ein angemessenes,
wirksames und zug ängliches technisches Mittel, mit denen er
Eingabefehler vor der Abgabe seiner Bezugserkl ärung erkennen
und berichtigen kann.
Der Bezieher wird über die Datenverarbeitung informiert und hat die Geltung der ANB einschlie ßlich des Akzeptierens der elektronischen Rechnungs-Zustellung per E-Mail und etwaige vorzeitige Vertragserf üllung und deren Konsequenzen (siehe Punkt 2.1), durch Aktivierung einer Check-Box zu best ätigen. Durch Aktivierung des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN “ erfolgt die Bezugserkl ärung durch den Bezieher.
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Bezahlung: Der Bezieher wird an den jeweiligen Zahlungsanbieter zur
gew ählten Zahlungsmethode weitergeleitet, wo der Bezieher die
Zahlungsabwicklung durchzuf ühren hat. Dieser gesamte Vorgang
erfolgt ausschlie ßlich durch den Zahlungsanbieter, sodass
diesbez üglich erg änzende Bedingungen des
Zahlungsanbieters anwendbar sein k önnen, auf welche die
ASFINAG keinen Einfluss hat.
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Best ätigung: Sobald die ASFINAG vom Zahlungsanbieter die Best
ätigung erhalten hat, dass die Zahlung erfolgreich durchgef
ührt wurde, wird der Bezieher auf die Best ätigung-Seite
gef ührt. Dort werden dem Bezieher auch die Produkt-ID angezeigt,
wobei die Bezugsbest ätigung auch ausgedruckt bzw.
abgespeichert werden kann. Weiters kann die Rechnung dort angezeigt
bzw. heruntergeladen werden.
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Produktauswahl (einschlie ßlich Unterscheidung Auto bzw.
Motorrad): Nach Auswahl des Vignetten-Produkts sind Zulassungsstaat
und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von Eingabefehlern doppelt)
einzugeben. Optional kann der Bezieher f ür anonyme
statistische Zwecke angeben, ob das angegebene Kennzeichen ein
Wechselkennzeichen ist. Hat der Bezieher kein Standardkennzeichen
wird die Syntax des Kennzeichens nicht weiter gepr üft. Der
Bezieher kann je nach Produktspezifikation (siehe Punkt 2.1) auch
den G ültigkeitsbeginn w ählen. Soweit der Bezieher über
einen Registrierungscode verf ügt, kann dieser
Registrierungscode hier angegeben werden.
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Nach Abschluss des Bezugs erh ält der Bezieher auf die von ihm
angegebene E-Mail-Adresse unverz üglich eine Best ätigung
hinsichtlich seiner Bezugserkl ärung bzw. die Bestellbest ätigung
der bezogenen Digitalen Vignette(n), samt einer etwaigen Best ätigung
hinsichtlich der Aufforderung des Verbrauchers zur vorzeitigen Vertragserf
üllung samt dessen Kenntnisnahme über den etwaigen Verlust seines
R ücktrittsrechts. Diese E-Mail an den Bezieher enth ält auch die
anwendbaren ANB samt Muster-Widerrufsformular f ür Verbraucher (siehe
auch Punkt 4) und die Rechnung.
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Der Bezugsvorgang wird von der ASFINAG gespeichert. Nachdem sich der
Bezieher im ASFINAG-Mautshop unter „Mein Konto “registriert hat,
erh ält er Zugang zu seinen Bezugsdaten sowie diverse Bearbeitungs- und
Änderungsm öglichkeiten im Zusammenhang mit seinen gew ählten
Produkten (siehe Details in Punkt 11). Eine Registrierung zu „Mein
Konto “ist jederzeit und ohne gesonderte Kosten online m
öglich.
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Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette im Fernabsatz oder bei
ASFINAG-Automaten oder ASFINAG-Vertriebsstellen unter Punkt 2.
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R ücktrittsrecht des Verbrauchers vom Bezug der Digitalen Vignette
-
Verbrauchern wird gem äßMautordnung das Recht einger äumt,
von ihrem Bezug betreffend die Digitale Vignette im Fernabsatz binnen
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr ünden zur ückzutreten. Die R
ücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
- Um sein R ücktrittsrecht auszu üben, muss der Verbraucher die ASFINAG mittels einer eindeutigen Erkl ärung (z. B. E-Mail an [email protected], ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über seinen Entschluss, vom Bezug zur ückzutreten, informieren. Die R ücktrittserkl ärung kann grunds ätzlich formfrei erfolgen. Verbraucher k önnen daf ür das am Ende dieser ANB zur Verf ügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht verpflichtend ist. Die R ücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die R ücktrittserkl ärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Wirkung eines rechtsg ültigen R ücktritts tritt mit Einlangen bei der ASFINAG ein. Bitte geben Sie die betroffene(n) Produkt-ID(s) bekannt, damit entsprechende R ücktrittserkl ärungen rasch und effizient bearbeitet werden k önnen.
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Um eine m öglichst rasche und effiziente Bearbeitung von R ücktrittserkl
ärungen gew ährleisten zu k önnen, ersucht die ASFINAG darum,
R ücktrittserkl ärungen m öglichst per e-Mail und unter
Angabe der gem äßdes am Ende dieser ANB zur Verf ügung
gestellten Muster-Widerrufsformulars angef ührten Daten an [email protected]
richten.
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Hinsichtlich der Rechtsfolgen sind folgende F älle binnen der 14-t
ägigen R ücktrittsfrist erkl ärten R ücktritten vom
Bezug der Digitalen Vignetten zu unterscheiden:
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Wirksamer R ücktritt vor dem gew ählten Startdatum: es werden alle die vom Verbraucher daf ür geleisteten Zahlungen durch die ASFINAG erstattet.
-
Wirksamer R ücktritt nach dem gew ählten Startdatum aber vor vollst ändiger Leistungserbringung der ASFINAG, also der Gew ährung der Ben ützungsm öglichkeit der Bundesstra ßen bis vor Beginn des letzten Tages der G ültigkeitsdauer der Zehntagesvignette: Die ASFINAG erstattet die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen abz üglich des anteiligen Entgelts auf der Grundlage des Marktwerts der Gew ährung der Ben ützungsm öglichkeit der Bundesstra ßen (gem äßLeitfaden der GD Justiz iVm BStMG und/oder VignettenpreisVO: pro angefangenem G ültigkeitstag wird der Mauttarif f ür eine Eintagesvignette abgezogen) bis zur Wirksamkeit des R ücktritts zur ück. Übersteigt das anteilige Entgelt die Zahlungen des Verbrauchers, erfolgt keine R ückerstattung durch die ASFINAG.
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R ücktritt nach dem gew ählten Startdatum und nach vollst ändiger Leistungserbringung der ASFINAG, n ämlich der Gew ährung der Ben ützungsm öglichkeit der Bundesstra ßen mit Beginn der G ültigkeitsdauer der Eintagesvignette bzw mit Beginn des letzten Tages der G ültigkeitsdauer der Zehntagesvignette: Das R ücktrittsrecht steht nicht zu und es erfolgt keine R ückerstattung an den Verbraucher.
R ückzahlungen durch die ASFINAG erfolgen unverz üglich und sp ätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der rechtzeitigen und wirksamen R ücktrittserkl ärung, wobei f ür die R ückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, dessen sich der Verbraucher f ür die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat.
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Verbrauchern wird gem äßMautordnung das Recht einger äumt,
von ihrem Bezug betreffend die Digitale Vignette im Fernabsatz binnen
vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr ünden zur ückzutreten. Die R
ücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
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Bezug der Digitalen Vignette durch Unternehmer
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Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette unter Punkt 2.
-
Unternehmer best ätigen ihre Unternehmereigenschaft w ährend des
Bezugsvorgangs. Damit best ätigt der Unternehmer dass er die
Digitale(n) Vignette(n) im Rahmen seiner Unternehmereigenschaft bezieht. F
ür den Bezug der Digitalen Vignette gilt das in Punkt 3.3 bis 3.5 f
ür Verbraucher Geregelte sinngem äßauch f ür
Unternehmer, mit folgenden Ausnahmen: Bei Unternehmern k önnen alle
Digitale Vignetten auch sofort nach dem Bezug in G ültigkeit gesetzt
werden. Unternehmer sind nicht zum R ücktritt gem äßPunkt 4
berechtigt.
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Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Vignette unter Punkt 2.
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Bezug der Digitalen Streckenmaut durch Verbraucher
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Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut im Fernabsatz unter
Punkt 2.
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Wer Verbraucher ist, wird in Punkt 3.2 auch f ür die Digitale
Streckenmaut definiert.
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F ür den Bezug der Digitalen Streckenmaut durch Verbraucher gilt
sinngem äßdas in Punkt 3.3 bis 3.5 Festgelegte, mit folgenden
Besonderheiten f ür die Streckenmaut:
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Produktauswahl: Hier kann der Bezieher einer Mehrfahrten-Karte auch
nach Ma ßgabe des Punktes 2.2 den Beginn der 365-t ägigen
G ültigkeitsdauer w ählen oder sich f ür eine
Einzelfahrt entscheiden. Nach Auswahl des Streckenmaut-Produkts ist
Zulassungsstaat und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von
Eingabefehlern doppelt) einzugeben.
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Im Falle des Bezuges einer Einzelfahrt oder einer Mehrfahrten-Karte
mit Startdatum binnen der 14-t ägigen R ücktrittsfrist
erkl ärt der Verbraucher durch Aktivieren einer entsprechenden
Checkbox seinen ausdr ücklichen Wunsch, dass mit der Gew ährung
der Ben ützungsm öglichkeit der Bundesstra ßen
sofort bzw. mit Startdatum und insbesondere noch vor Ablauf der R
ücktrittsfrist (siehe Punkt 7) begonnen werden soll. Damit kann
der Verbraucher die Einzelfahrt sofort antreten und mit Durchfahrt
der Mautstelle konsumieren. Mit Antreten der Einzelfahrt/
Durchfahren der Mautstelle besteht kein R ücktrittsrecht
mehr.
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Produktauswahl: Hier kann der Bezieher einer Mehrfahrten-Karte auch
nach Ma ßgabe des Punktes 2.2 den Beginn der 365-t ägigen
G ültigkeitsdauer w ählen oder sich f ür eine
Einzelfahrt entscheiden. Nach Auswahl des Streckenmaut-Produkts ist
Zulassungsstaat und Kennzeichen (jenes zur Verhinderung von
Eingabefehlern doppelt) einzugeben.
-
Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut im Fernabsatz unter
Punkt 2.
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R ücktrittsrecht des Verbrauchers vom Bezug der Digitalen Streckenmaut
-
Verbraucher haben das Recht, vom Bezug betreffend die Digitale Streckenmaut
binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr ünden zur ückzutreten.
Die R ücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
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Hinsichtlich der Rechtsfolgen sind folgende F älle von binnen der 14-t
ägigen R ücktrittsfrist erkl ärten R ücktritten vom
Bezug der Digitalen Streckenmaut zu unterscheiden:
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Wirksamer R ücktritt vor Durchfahrt der Mautstelle bzw vor dem gew ählten Startdatum: es werden die vom Verbraucher daf ür geleisteten Zahlungen durch die ASFINAG erstattet.
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Wirksamer R ücktritt nach dem gew ählten Startdatum aber vor vollst ändiger Leistungserbringung der ASFINAG, also der Gew ährung der Ben ützungsm öglichkeit der streckenmautpflichtigen Bundesstra ßen bis vor Beginn des letzten Tages der G ültigkeitsdauer der Mehrfahrten-Karte: Die ASFINAG erstattet die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen abz üglich des anteiligen Entgelts auf der Grundlage des Marktwerts der Gew ährung der Ben ützungsm öglichkeit der streckenmautpflichtigen Bundesstra ßen (gem äßLeitfaden der GD Justiz iVm Mautordnung: pro Durchfahrt wird der Mauttarif f ür die jeweilige Streckenmaut-Einzelfahrt abgezogen) bis zur Wirksamkeit des R ücktritts zur ück. Übersteigt das anteilige Entgelt die Zahlungen des Verbrauchers, erfolgt keine R ückerstattung durch die ASFINAG.
-
R ücktritt nach vollst ändiger Leistungserbringung der ASFINAG, n ämlich der Gew ährung der Ben ützungsm öglichkeit der streckenmautpflichtigen Bundesstra ßen mit Durchfahrt der Mautstelle: Das R ücktrittsrecht steht nicht zu und es erfolgt keine R ückerstattung an den Verbraucher.
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Ansonsten gilt beim R ücktrittsrecht vom Bezug der Digitalen
Streckenmaut das im Punkt 4 Festgelegte sinngem äß.
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Verbraucher haben das Recht, vom Bezug betreffend die Digitale Streckenmaut
binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr ünden zur ückzutreten.
Die R ücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs.
-
Bezug der Digitalen Streckenmaut durch Unternehmer
-
Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut unter Punkt 2.
-
Unternehmer best ätigen ihre Unternehmereigenschaft w ährend des
Bezugsvorgangs. Damit best ätigt der Unternehmer dass er die Digitale
Streckenmaut im Rahmen seiner Unternehmereigenschaft bezieht. Unternehmer
sind allerdings nicht zum R ücktritt gem äßPunkt 7
berechtigt.
-
Ansonsten gilt das in Punkt 6 f ür Verbraucher Geregelte sinngem äßauch
f ür Unternehmer.
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Siehe allgemein zum Bezug der Digitalen Streckenmaut unter Punkt 2.
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Bezug des Digitalen Abos durch Verbraucher und R ücktrittsrecht des
Verbrauchers
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F ür den Bezug der Digitalen Abos durch Verbraucher im ASFINAG-Mautshop
gilt f ür Digitale Jahresvignetten das in Punkt 3 und f ür
Digitale Mehrfahrten-Karten das in Punkt 6 Festgelegte, mit folgenden
Besonderheiten:
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Produktauswahl: Um Digitale Abos beziehen zu k önnen, ist es
erforderlich, dass sich der Bezieher unter „Mein Konto “registriert
(siehe Punkt 11). Beim Digitalen Abo handelt es sich um einen
unbefristeten Bezug von Digitalen Jahresvignetten bzw. Digitalen
Mehrfahrten-Karten analog eines Abonnementvertrags.
-
G ültigkeit beim erstmaligen Bezug: Der G ültigkeitsbeginn
beim erstmaligen Bezug der Digitalen Jahresvignette im Rahmen des
Digitalen Abos erfolgt nach Ma ßgabe des Punktes 2.1. Der G
ültigkeitsbeginn beim erstmaligen Bezug der Digitalen
Mehrfahrten-Karte im Rahmen des Digitalen Abos erfolgt nach Ma
ßgabe des Punktes 2.2.
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G ültigkeit des Folge-Bezugs: eine im Rahmen des Digitalen Abos
bezogene Digitale Jahresvignette ist g ültig ab Abbuchung des
Bezugspreises (7. J änner des Folgejahres). Eine im Rahmen des
Digitalen Abos bezogene Digitale Mehrfahrten-Karte ist g ültig
ab dem Tag, der dem Tag der letzten G ültigkeit der
vorangegangenen Mehrfahrten-Karte folgt. Wurde vor dem 1.12.2023 ein
Digitales Abo f ür eine Digitale Jahreskarte abgeschlossen, so
erh ält der Kunde nach Ablauf der G ültigkeit der
Jahreskarte in den Folgejahren eine Mehrfahrten-Karte als
Folgebezug.
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Preise: F ür das Digitale Abo f ällt kein gesondertes
Entgelt an. Zur Abbuchung gelangt ausschlie ßlich der jeweils
g ültige Preis f ür die Digitale Jahresvignetten bzw.
Mehrfahrten-Karte.
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Beim erstmaligen Abschluss des Digitalen Abos wird der Preis f
ür die aktuelle Digitale Jahresvignette bzw. Mehrfahrten-Karte
im Zuge des Bezugsvorgangs abgebucht. In den Folgejahren erfolgt die
Abbuchung bei Digitalen Jahresvignetten am 7. J änner und bei
Digitalen Mehrfahrten-Karten 20 Tage vor G ültigkeitsbeginn der
neuen Mehrfahrten-Karte.
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Der Bezieher eines Digitalen Abos wird von ASFINAG rechtzeitig vor
Ablauf der aktuellen G ültigkeitsdauer über sein Digitales
Abo, das Recht zur K ündigung, Änderungen in den ANB oder
sonstige Funktionalit äten im Zusammenhang mit dem Digitalen
Abo per E-Mail informiert.
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Das Digitale Abo hat keine Mindestlaufzeit und kann jederzeit ohne
Angaben von Gr ünden bis sp ätestens 3 Tage vor der
Abbuchung (Zeitpunkt siehe oben) ausschlie ßlich unter „Mein
Konto “gek ündigt werden. Sobald die Abbuchung im Rahmen
des Digitalen Abos erfolgt ist, ist eine K ündigung f ür
die aktuelle Digitale Jahresvignetten bzw. Mehrfahrten-Karte nicht
mehr m öglich. Eine nicht erfolgreiche Abbuchung gilt als
fristgerechte K ündigung des Digitalen Abos. Der Bezieher wird
über die erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Abbuchung per
E-Mail an die unter „Mein Konto “hinterlegte E-Mail
Adresse informiert.
-
Produktauswahl: Um Digitale Abos beziehen zu k önnen, ist es
erforderlich, dass sich der Bezieher unter „Mein Konto “registriert
(siehe Punkt 11). Beim Digitalen Abo handelt es sich um einen
unbefristeten Bezug von Digitalen Jahresvignetten bzw. Digitalen
Mehrfahrten-Karten analog eines Abonnementvertrags.
-
Verbrauchern wird von der ASFINAG das Recht einger äumt, vom Abschluss
(Erstbezug) des Digitalen Abos im Fernabsatz binnen 14 Tagen ohne Angabe von
Gr ünden zur ückzutreten. Die R ücktrittsfrist beginnt dabei
mit dem Tag des Erstbezugs des Digitalen Abos. Zur Aus übung und den
Folgen des R ücktrittsrechts vom Bezug des Digitalen Abos gilt das in
Punkt 4 Geregelte entsprechend. Das R ücktrittsrecht steht ausschlie
ßlich beim Abschluss des Digitalen Abos zu und gilt nicht f ür
die im Rahmen der Digitalen Abos stattfindenden Folge-Bez üge von
Digitale Jahresvignetten bzw. Mehrfahrten-Karten.
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F ür den Bezug der Digitalen Abos durch Verbraucher im ASFINAG-Mautshop
gilt f ür Digitale Jahresvignetten das in Punkt 3 und f ür
Digitale Mehrfahrten-Karten das in Punkt 6 Festgelegte, mit folgenden
Besonderheiten:
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Bezug des Digitalen Abos durch Unternehmer
-
Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Unternehmereigenschaft w ährend
des Bezugsvorgangs mit Hilfe einer entsprechenden Checkbox zu best ätigen.
-
F ür den Bezug und die K ündigung durch Unternehmer gilt das in
Punkt 9 f ür Verbraucher Geregelte sinngem äß, mit folgenden
Ausnahmen: Bei Unternehmern kann der Erst-Bezug der Digitalen Jahresvignette
bzw. Digitalen Mehrfahrten-Karte (auch) im Rahmen des Digitalen Abos sofort
nach dem Bezug in G ültigkeit gesetzt werden. Unternehmer sind nicht
zum R ücktritt gem äßPunkt 9.2 berechtigt.
-
Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Unternehmereigenschaft w ährend
des Bezugsvorgangs mit Hilfe einer entsprechenden Checkbox zu best ätigen.
-
"Mein Konto"
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Vor Beginn der G ültigkeit (Startdatum) einer Digitalen Vignette oder
einer Digitalen Streckenmaut (bei Digitalen Jahresvignetten jedoch nicht bei
Bezug im Rahmen eines Digitalen Abos) k önnen unter „Mein Konto
“oder bei entsprechenden ASFINAG-Vertriebsstellen nach Ma ßgabe
der Mautordnung die folgenden Daten ge ändert werden:
(i) Kennzeichen und Zulassungsstaat; und
(ii) erster Tag der G ültigkeit (nur bei Eintages-, Zehntages- und Zweimonatsvignette, Mehrfahrten-Karte).
Bei der Einzelfahrt kann vor Ben ützung des Streckenmautabschnitts das Kennzeichen und dessen Zulassungsstaat ge ändert werden.
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Ab Beginn der G ültigkeit einer Digitalen Jahresvignette sowie einer
Streckenmaut Mehrfahrten-Karte (auch im Rahmen eines Digitalen Abos) kann im
Mautshop oder bei entsprechenden ASFINAG-Vertriebsstellen das Kennzeichen
sowie der Zulassungsstaat einer bereits bezogenen Digitalen Jahresvignette
bzw. Streckenmaut Mehrfahrten-Karte ge ändert werden. Gem äßMautordnung
ist eine Änderung aus folgenden Gr ünden m öglich:
-
Umzug in einen anderen politischen Bezirk (kostenpflichtig, derzeit
Euro 18,–)
-
neu zugewiesenes Wunschkennzeichen (kostenpflichtig, derzeit Euro
18,-)
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Verzicht auf das Wunschkennzeichen oder Erl öschen des
Wunschkennzeichens (kostenpflichtig, derzeit Euro 18,-)
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Ohne Angabe von Gr ünden (ein Mal w ährend der G ültigkeitsdauer
der Digitalen Jahresvignette bzw. Mehrfahrten-Karte,
kostenpflichtig, derzeit Euro 18,-).
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Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens (kostenlos bzw.
refundierbar)
-
Totalschaden des Fahrzeugs (kostenlos bzw. refundierbar)
-
Diebstahl des Fahrzeugs (kostenlos bzw. refundierbar)
-
Ablieferung einer nicht mehr gut lesbaren Kennzeichentafel gem
äߧ50 Abs 2 KFG (kostenlos bzw. refundierbar)
-
Ausgabe einer Kennzeichentafel gem äߧ49 Abs 4 Z 5
KFG f ür Kraftfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit
Wasserstoff- Brennstoffzellenantrieb (kostenlos bzw.
refundierbar)
F ür den Antrag sind entsprechende Nachweise zu erbringen. N ähere Informationen hierzu siehe Mautordnung Teil A I, Punkt 3.6 bzw. Teil A II, Punkt 4.8.
-
Umzug in einen anderen politischen Bezirk (kostenpflichtig, derzeit
Euro 18,–)
-
Registrierte Bezieher k önnen sich jederzeit über den
ASFINAG-Mautshop zu „Mein Konto “unter Angabe von E-Mail-Adresse
und Passwort anmelden. Die Zugangsdaten zu „Mein Konto “sind
sicher zu verwahren und geheim zu halten.
-
Die Bezieher werden ersucht, Ihre in „Mein Konto “enthaltenen
Daten, und zwar insbesondere ihre Kontaktdaten, stets aktuell, vollst ändig
und richtig zu halten.
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„Mein Konto “bietet auch das Service, dass der Bezieher seine
Zahlungsmittel f ür die zuk ünftige Nutzung im Rahmen des Bezugs
speichern kann.
-
Vor Beginn der G ültigkeit (Startdatum) einer Digitalen Vignette oder
einer Digitalen Streckenmaut (bei Digitalen Jahresvignetten jedoch nicht bei
Bezug im Rahmen eines Digitalen Abos) k önnen unter „Mein Konto
“oder bei entsprechenden ASFINAG-Vertriebsstellen nach Ma ßgabe
der Mautordnung die folgenden Daten ge ändert werden:
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Öffentliches Register der Vignettenevidenz
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Die Digitale Vignette setzt ein öffentliches Register voraus, in das
jede Person Einsicht nehmen kann, um zu eruieren, ob f ür ein
bestimmtes Fahrzeug (Kennzeichen) eine Digitale Vignette/Digitale
Streckenmaut mit einem bestimmten G ültigkeitszeitraum erworben wurde
und dieses Fahrzeug somit auf Bundesstra ßen verwendet werden darf.
Diese Verifikationsm öglichkeit entspricht der Sichtpr üfung der
Nutzungsberechtigung am Fahrzeug bei der Klebevignette. Sie dient auch den
Interessen der Bundesstra ßennutzer. Ohne sie k önnten Lenker
nicht verl ässlich beurteilen, ob sie mit dem Fahrzeug Bundesstra
ßen ben ützen d ürfen.
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In der Vignettenevidenz ist nicht ersichtlich, ob ein Digitales Abo besteht.
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Die Digitale Vignette setzt ein öffentliches Register voraus, in das
jede Person Einsicht nehmen kann, um zu eruieren, ob f ür ein
bestimmtes Fahrzeug (Kennzeichen) eine Digitale Vignette/Digitale
Streckenmaut mit einem bestimmten G ültigkeitszeitraum erworben wurde
und dieses Fahrzeug somit auf Bundesstra ßen verwendet werden darf.
Diese Verifikationsm öglichkeit entspricht der Sichtpr üfung der
Nutzungsberechtigung am Fahrzeug bei der Klebevignette. Sie dient auch den
Interessen der Bundesstra ßennutzer. Ohne sie k önnten Lenker
nicht verl ässlich beurteilen, ob sie mit dem Fahrzeug Bundesstra
ßen ben ützen d ürfen.
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Gew ährleistung und Schadenersatz betreffend den Bezug
-
Gegen über Verbrauchern gelten die allgemeinen gesetzlichen Gew ährleistungsbestimmungen,
die in den §§922 bis 932a des Allgemeinen B ürgerlichen
Gesetzbuches („ABGB “) geregelt sind.
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Gegen über Unternehmern gilt überdies die Pr üfpflicht sowie
die Obliegenheit zur Erhebung der M ängelr üge gem äߧ377
des Unternehmensgesetzbuches („UGB “).
-
Die Haftung f ür Schadenersatz f ür leichtes Verschulden ist
sowohl gegen über Verbrauchern als auch gegen über Unternehmern
ausgeschlossen, wobei dieser Haftungsausschluss nicht f ür Personensch
äden, zwingende Haftpflichtgesetze und gegen über Verbrauchern
auch nicht f ür Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten gilt. Gegen
über Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrl ässigkeit
überdies mit dem positiven Schaden begrenzt, wobei auch hier
vorstehende Ausnahmen vom Haftungsausschluss gelten.
-
Gegen über Verbrauchern gelten die allgemeinen gesetzlichen Gew ährleistungsbestimmungen,
die in den §§922 bis 932a des Allgemeinen B ürgerlichen
Gesetzbuches („ABGB “) geregelt sind.
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Verbot der Weiterver äu ßerung von Digitalen Mautprodukten
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Die gewerbliche Weiterver äu ßerung der Digitalen Mautprodukte
ist ohne ausdr ückliche Gestattung der ASFINAG untersagt.
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Das Weiterver äu ßerungsverbot gilt nicht, wenn die Weiterver
äu ßerung an Verbraucher unter Verk ürzung bzw. Entfall der
Wartefrist von 18 Tagen erfolgt und die ASFINAG dieses Mautprodukt nicht im
ASFINAG-Mautshop anbietet. Die Ver äu ßerung dieser von der
ASFINAG nicht angebotenen Produkte darf ausschlie ßlich unter
Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben, insbesondere aller
fernabsatzrechtlichen Informationspflichten, und unter klarer und
eindeutiger Preistransparenz bei jeder Preisangabe (insbesondere gesondertes
Ausweisen der Mautgeb ühr und etwaiger Aufschl äge des Weiterver
äu ßerers) erfolgen.
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Die gewerbliche Weiterver äu ßerung der Digitalen Mautprodukte
ist ohne ausdr ückliche Gestattung der ASFINAG untersagt.
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Informationen zur Beschwerdem öglichkeit und Streitbeilegung f ür
Verbraucher
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Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU f ür Online-Vertr äge
mit Verbrauchern finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
.
-
Die österreichische Schlichtungsstelle f ür Verbrauchergesch
äfte finden Sie unter https://www.verbraucherschlichtung.at/
.
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ASFINAG ist nicht dazu verpflichtet, sich an einem dieser alternativen
Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen.
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W ünsche, Anregungen und Beschwerden sind zu richten an:
[email protected].
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Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU f ür Online-Vertr äge
mit Verbrauchern finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
.
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Rechtswahl und Gerichtsstand bei Unternehmern
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Es gilt ausschlie ßlich österreichisches Recht unter Ausschluss
seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Durch diese Rechtswahl wird
der Bezieher einer Digitalen Vignette und/oder einer Digitalen Streckenmaut,
welcher Verbraucher ist, nicht in seinen zwingenden Rechten seines
Heimatsstaats beschr änkt.
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Soweit der Bezieher einer Digitalen Vignette und/oder einer Digitalen
Streckenmaut kein Verbraucher ist, ist ausschlie ßlicher Gerichtsstand
f ür alle Anspr üche und allf ällige Streitigkeiten aus und
auf Grund dieses Rechtsverh ältnisses und iZm seiner Abwicklung das f
ür den ersten Bezirk in Wien, Österreich, sachlich zust ändige
Gericht.
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Es gilt ausschlie ßlich österreichisches Recht unter Ausschluss
seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Durch diese Rechtswahl wird
der Bezieher einer Digitalen Vignette und/oder einer Digitalen Streckenmaut,
welcher Verbraucher ist, nicht in seinen zwingenden Rechten seines
Heimatsstaats beschr änkt.
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Salvatorische Klausel bei Unternehmern
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Gegen über Unternehmern, nicht aber gegen über Verbrauchern, gilt: Die Unwirksamkeit oder Undurchf ührbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen beeintr ächtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchf ührbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche ihr dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck nach am n ächsten kommt. Gleiches gilt f ür etwaige L ücken.
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Muster-Widerrufsformular f ür Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind und vom Bezug der Digitalen Vignette oder der Digitalen Streckenmaut zur ücktreten wollen, f üllen Sie bitte dieses Widerrufsformular f ür Verbraucher aus und senden Sie es –m öglichst, aber nicht verpflichtend per E-Mail –an (Text ins E-Mail kopieren):
Autobahnen- und Schnellstra ßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
ASFINAG Maut Service GmbH
Schnirchgasse 17
1030 Wien
ÖSTERREICH
E-Mail: [email protected]
Fax: +43 50 108-10020
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Bezug der Digitalen Vignette(n)/ Digitalen Streckenmaut (*), bestellt am: _____________________________
Kfz-Kennzeichen und Zulassungsstaat: _____________________________
Produkt-ID: _____________________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier): _____________________________
Datum: _____________________________
(*) Unzutreffendes streichen