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Aktuelles zur Pkw-Maut in Österreich

Mit dem neuen Vignettenjahr 2024 gibt es einige Änderungen im österreichischen Pkw-Mautsystem. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst:

Digitale Streckenmaut

Alle Digitalen Streckenmaut-Produkte sind sofort gültig.

Die Digitale Streckenmaut FLEX

haben wir wesentlich verbessert: Mit dem FLEX-Service zahlen Sie innerhalb eines Jahres künftig nicht mehr als den Preis einer Mehrfahrten-Karte (je Streckenmaut-Abschnitt, 365 Tage ab der ersten Durchfahrt).

Ihre Vorteile:

  • Spontan Reiseplanung ändern - flexible Nutzung aller Abschnitte
  • Günstigste Variante für Vielfahrer:innen
Weißes Logo der Digitalen Streckenmaut FLEX

Die Mehrfahrten-Karte

ersetzt die bisherige Streckenmaut-Jahreskarte. Sie ist 365 Tage ab Ausstellungsdatum für einen bestimmten Streckenmaut-Abschnitt gültig und an ein Kennzeichen gebunden.

Ihr Vorteil:

  • Dank besserer Preisgestaltung keine Anrechnung der Jahres-Vignette mehr notwendig.

Wir empfehlen Kund:innen nach Ablauf der Mehrfahrten-Karte künftig den Service Digitale Streckenmaut FLEX. 

Grünes Logo der Digitalen Streckenmaut

 

 

Digitale Vignette

Sie können auf Wunsch die Digitale 1-Tages- und 10-Tages-Vignette mit sofortigem Gültigkeitsbeginn kaufen.

Die 1-Tages-Vignette

ist für einen Kalendertag gültig und ermöglicht die sofortige Nutzung des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes.  

Bitte beachten Sie:
Die 1-Tages-Vignette ist nur in digitaler Form über den ASFINAG-Mautshop und unsere Vertriebspartner:innen erhältlich.

Rotes Logo der Digitalen Vignette

 

 

Vignette oder GO-Box?

Bisher bestimmte das höchtzulässige Gesamtgewicht (hzG), ob die Pkw-Maut mittels Vignette oder die Lkw-Maut mittels GO-Box zu entrichten ist.

Seit 1.12.2023 wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) dafür herangezogen. Der Grenzwert von 3,5 t bleibt allerdings gleich!

Bitte beachten Sie:

  • Fahrzeuge bis inkl. 3,5 t tzGm sind nach wie vor vignettenpflichtig.
  • Übergangsfrist: Fahrzeuge über 3,5 t tzGm mit erstmaliger Zulassung vor dem 1.12.2023, bei denen das höchst zulässige Gesamtgewicht ebenfalls vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 t festgelegt wurde, unterliegen bis 31.01.2029 der Vignetten- und Streckenmautpflicht.
  • Fahrzeuge über 3,5 t tzGm mit erstmaliger Zulassung ab dem 1.12.2023 benötigen eine GO-Box.

Sind Sie eventuell von dieser Änderung betroffen? Weitere Informationen erhalten Sie auf go-maut.at bzw. unter [email protected].

 

Rotes Logo der Digitalen VignetteDas GO-Mautlogo zeigt den Schriftzug GO vor blauem Hintergrund